Schreckgespenst Krankenversicherungsbeitrag
es gibt Lösungen - die Lösung steckt im Detail

Wechselservice von PKV zurück in die GKV

Der Mythos besagt: Einmal raus aus der GKV gibt es keinen Weg zurück. Doch stimmt das wirklich? NEIN! Mit dem richtigen Know-How und einer qualifizierten Rechtsberatung steht Ihrem Wechsel zurück in die GKV nichts im Weg.
  • überschaubare Kosten
  • Erfolgsgarantie
  • für Rentner, Selbständige, Geschäftsführer uvm.
Als gerichtlich zugelassener Rentenberater mit jahrzehntelanger Erfahrung kenne ich alle möglichen Kniffe und Tricks, um Ihnen den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen.

PKV-versicherter Rentner? jetzt hier informieren...

Sind Sie privat krankenversichert und beziehen schon Rente - Altersrente vorgezogen oder regulär? Erdrückt Sie die Beitragslast Ihrer privaten Krankenversicherung? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich an mich wenden. Ich habe die rechtssichere Lösung, um Sie wieder in die gesetzl. Krankenversicherung zu bringen.

 

Ausgangslage:

Ihr Krankenversicherungsbeitrag stieg in letzten Jahren exponentiell, so daß Sie sich Gedanken machen wie dies in Zukunft weiterhin bezahlt werden soll. Vielleicht haben Sie in der Vergangenheit aufgrund dessen auch schon einen Tarifwechsel vollzogen, der Sie jetzt finanziell wieder einholt. Hier spricht man vom versicherungsmathematischen Phänomen des Basiseffektes. Auch sog. Tarifoptimierer konnten und können Ihnen nicht weiterhelfen, denn diese versprechen bei gleichem Leistungsumfang günstigere Prämien, was sich bei näherem Hinsehen nicht bewahrheitet.

 

Jetzt kommt Reue auf und man wiederholt den Satz wie ein Mantra: „Wäre ich doch nur in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben.“

 

Problemlage:

Die gesetzliche Krankenversicherung kennt seit Jahrzehnten kein freiwilliges Beitrittsrecht mehr. Es gibt lediglich eine freiwillige Weiterversicherung, die im Übrigen seit Einführung der obligatorischen Weiterversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V an keine Vorversicherungszeit mehr gebunden ist. Eine weitere Hürde stellt gemäß § 6 Abs. 3 a SGB V dar, wonach Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr krankenversicherungspflichtig werden.

 

Lösungsmöglichkeiten:

Es gibt bei Selbständigen einige handelsrechtliche und bei Arbeitnehmern im Sinne des Sozialversicherungsrechts arbeitsrechtliche Umgestaltungsmöglichkeiten, die eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung rechtssicher ermöglichen.

 

Was muß man beachten:

Zum einen sollte man den Beitrag zur gesetzlichen wie auch zur privaten Krankenversicherung nach Steuern betrachten (Nettoaufwand). Zudem sollte eine Prüfung bzgl. der sog. KVdR-Pflicht in der Rentenphase stattfinden, da freiwillig gesetzlich Versicherte grundsätzlich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Beitragsdimensionierung eingestuft werden (§ 240 Abs. 1 SGB V). Außerdem gibt es seit 01.08.2017 neue Regeln bzgl. der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rahmen der KVdR-Prüfung.

 

Fazit: Sie benötigen für die richtige Entscheidungsfindung und deren rechtssichere Durchführung eine qualifizierte Rechtsberatung. Als gerichtlich zugelassener Rentenberater mit jahrzehntelanger Erfahrung im Sozialversicherungsrecht und im Recht der privaten Krankenversicherung (VVG, VAG, Kalkulationsverordnung etc.) kann ich mit Ihnen zusammen die für Sie richtige Entscheidung erarbeiten und die notwendigen Schritte einleiten.

 

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